Rechtsausschuss billigt Online-Durchsuchung

Deutschen Strafermittlern soll der Einsatz von Spionage-Software erlaubt werden. Wie der parlamentarische Pressedienst am 21.06.2017 berichtete, hat dies der Rechtsausschuss des Bundestages beschlossen. Die Online-Durchsuchung soll es erlauben, unbemerkt aus der Ferne den Computer eines Verdächtigen nach Hinweisen auf Straftaten zu untersuchen. Für die Zulassung sollen ebenso strenge Voraussetzungen gelten wie für die schon jetzt unter Richtervorbehalt erlaubte akustische Wohnraumüberwachung.

Nachrichten sollen im Rechner des Absenders abgefangen werden

Mit der geplanten Neuregelung solle auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Verbrecher zunehmend über verschlüsselte Messenger-Dienste miteinander kommunizieren. Mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sollen Nachrichten schon im Rechner des Absenders abgefangen werden, bevor sie verschlüsselt werden.

Bundestagsplenum entscheidet am 22.06.2017

Die Zulassung von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung war in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11272, 18/11277) enthalten, in denen es um Änderungen der StPO und des StGB ging, darunter die Zulassung von Fahrverboten als Ergänzungsstrafe bei einer Vielzahl von Straftaten. Dem Änderungsantrag zufolge sollten zudem beide Gesetzentwürfe zu einem zusammengefasst werden. Dem so geänderten Gesetz hat der Rechtsausschuss gegen die Stimmen beider Oppositionsfraktionen jetzt zugestimmt. Am 22.06.2017 soll das Plenum darüber entscheiden.

Redaktion beck-aktuell, 21. Juni 2017.