Verordnung soll empfohlene Mindestlöhne festlegen
Der Mindestlohn beträgt laut Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ab 01.11.2017 dann 10,20 Euro (West) und 9,50 Euro (Ost). Ab Januar 2018 steigt er auf 10,55 Euro (West) und 10,05 Euro (Ost). 2019 wird der Mindestlohn laut Mitteilung auf 11,05 Euro (West) und 10,55 Euro (Ost) angehoben. Zum 01.01.2020 sind dann 11,35 (West) beziehungsweise 10,85 Euro (Ost) angestrebt. Die bereits begonnene Angleichung der Löhne in Ost und West wird damit weitergeführt. Das BMAS strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission auf dem Weg einer Verordnung den neuen Pflegemindestlohn zu erlassen.
Mindestlohn als Beitrag zur Qualitätssicherung
Pflege sei kein Beruf wie jeder andere, sondern vor allem Dienst vom Menschen am Menschen und zentral für die älter werdende Gesellschaft, betonte Nahles. Der Bedarf an guter, qualifizierter und motivierter Arbeit wachse daher in allen Pflegebereichen. Der Mindestlohn sei somit ein Beitrag dazu, die Qualität in diesem Berufsfeld zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen für die Einrichtungen zu schaffen.
Rund 900.000 Beschäftigte profitieren von speziellem Pflegemindestlohn
Die Mindestlohn-Empfehlung wurde von der Kommission einstimmig getroffen. Der in 2010 in der Pflegebranche eingeführte Mindestlohn habe sich bewährt, meinte dazu Rainer Brückers, Beauftragter des BMAS für die Pflegekommission. Von diesem Mindestlohn profitierten sowohl Beschäftigte und Unternehmen als auch die Pflegebedürftigen. Gute Pflege solle auch angemessen entlohnt werden. In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten derzeit rund 900.000 Beschäftigte. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.