Nordrhein-Westfalen stellt Bericht "Sozialgerichtsbarkeit und NS-Vergangenheit" vor

Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) und der Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen Joachim Nieding haben am 19.12.2016 im Landessozialgericht Essen den Bericht "Sozialgerichtsbarkeit und NS-Vergangenheit" vorgestellt. Dieser zeige, dass es in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit unerwartet viele Sozialrichter mit Nazi-Vergangenheit gegeben habe.

Bericht untersucht Fortwirkung von NS-Gedankengut

Dieser Bericht sei soeben als Band 22 der vom Justizministerium herausge­gebenen Reihe "Juristische Zeitge­schichte Nordrhein-Westfalen" erschienen, teilte das LSG mit. Es handele sich dabei um den Abschlussbericht eines vom Justizministerium initiierten gleichnamigen Forschungsprojekts, das von der Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger und der Forschungsstelle "Justiz und Nationalsozialismus" an der Justizakademie durchgeführt worden sei. Am Beispiel der nordrhein-westfälischen Sozialgerichte seien die personellen Kontinuitäten an Hand der Berufsbiografien der Richterschaft in den Nachkriegs­jahren beleuchtet worden. Zudem sei untersucht worden, ob das NS-Gedankengut in der sozialrechtlichen Gesetzgebung und der Judikatur der Gerichte sowie in der Begutachtungspraxis fortgewirkt hat. Unter der Leitung des Historikers Marc von Miquel hätten neben Historikern auch mehrere Richter der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit an dem Projekt mitgewirkt.

Zahlreiche personelle Kontinuitäten festgestellt

In bedrückender Weise müsse festgestellt werden, dass personelle Kontinuitäten auch in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes vorhanden gewesen seien, so Nieding. Auch Juristen, die im Dritten Reich als Richter die Fassade von Rechtsprechung aufrechterhalten hätten, seien in die nordrhein-westfälische Sozialgerichtsbarkeit übernommen worden. Kutschaty führte aus, der Bericht zeige eindrucksvoll, wie viele Juristen der NS-Zeit ihre Karrieren ungehindert in der jungen Bundesrepublik hätten fortsetzen können. Die zu Beginn der fünfziger Jahre geschaffenen Fachgerichtsbarkeiten hätten Juristen des untergegangenen NS-Staates angezogen. Auch in höchstem Maße belastete Richter hätten hier eine neue juristische Aufgabe gefunden, was zwangsläufig nicht ohne Auswirkungen auf die Rechtsprechung der Sozialgerichte habe bleiben können. Die Problematik dieser weitreichenden personellen Kontinuitäten sei dadurch verschärft worden, dass in der Sozialgerichtsbarkeit die Opfer des Regimes vielfach wieder auch auf die ehemaligen Täter getroffen seien.

Zahl NS-belasteter Sozialrichter höher als zu erwarten war

Von Miquel wies unter anderem darauf hin, dass sich nach Auswertung von etwa 169 Personalkaten 29 Richter mit belegbarer Nazi-Vergangenheit gefunden hätten. Diese Zahl sei weitaus höher, als dies angesichts des Forschungsstands zur NS-Belastung in der westdeutschen Justiz zu erwarten gewesen sei. Angesichts einer bislang nur unzureichenden wissenschaftlichen Aufarbeitung im Bereich der rechtsprechenden Gewalt wies von Miquel auch auf einen möglichen Modellcharakter des Projekts für weitere Untersuchungen in anderen Gerichtsbarkeiten oder auch in obersten Gerichten hin.

Redaktion beck-aktuell, 23. Dezember 2016.