Erhöhung der Umzugskostenpauschale
Die Umzugskostenpauschale steigt laut Bundesregierung zum 01.01.2017 erneut an: Für Singles um 18 Euro auf 764 Euro, für Verheiratete und Lebenspartner um 31 Euro auf 1.528 Euro.
Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer
Zum 01.02.2017 werde ein Bußgeld fällig, wenn Autofahrer Rollstuhlnutzer befördern und sich nicht an die erweiterte Gurtpflicht halten, so die Regierung weiter. Sowohl der Rollstuhl als auch der Nutzer müssten in einem speziellen Rückhaltesystem gesichert sein. Die Regelung gilt nach Angaben der Regierung bereits seit Juni 2016. Verstöße würden jedoch erst jetzt geahndet, und zwar mit einem Bußgeld zwischen 30 und 35 Euro.
Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung
Zudem seien Unternehmen ab 01.02.2017 verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, ob sie sich an einer Verbraucherstreitbeilegung beteiligen. Dann müssten die Anschrift und die Webseite der Schlichtungsstelle angegeben werden. Online-Händler müssten den Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zur Verfügung stellen.
Konservierungsstoff für Hautcremes verboten
Der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon, der oft Allergien auslöst, darf laut Regierung künftig nicht mehr in Hautcremes und Lotionen eingesetzt werden. Das Verbot gelte für sämtliche Kosmetikprodukte, die ab 12.02.2017 in den Handel kommen.