Muslimische Pflegehelferin wäscht keine Männer: ArbG Mannheim weist Klage gegen Kündigung ab

Weil eine muslimische Pflegehelferin keine männlichen Patienten waschen wollte, hat ihr Arbeitgeber sie entlassen - mit Recht, wie das Arbeitsgericht Mannheim entschieden hat. Es wies eine Klage der 40-Jährigen am 23.03.2017 ab. Nur eine Woche lang hatte die gebürtige Litauerin für den ambulanten Pflegedienst gearbeitet, ehe das Unternehmen sie entließ.

Unverständnis bei der Klägerin

"Ich will doch nur für mein Recht kämpfen zu arbeiten", hatte die Frau erklärt, bevor sie am 23.03.2017 im Gerichtssaal Platz nahm. Seit drei Jahren lebe sie in Deutschland und wolle sich nur integrieren. In Litauen habe sie Medizin studiert, aber in Deutschland fehle ihr die Arbeitserlaubnis. Deswegen schlage sie sich als Pflegehilfe und hauswirtschaftliche Betreuerin durch. Sie verstehe nicht, warum ein so großes Unternehmen nicht darauf Rücksicht nehmen könne, dass es ihre Religion verbiete, Männer zu waschen.

Trotz freier Religionsausübung müssen an Arbeitsplätzen verbindliche Spielregeln beachtet werden

Richterin Sigrid Bouwhuis betonte jedoch: "Sie können Ihre Religion hierzulande frei ausüben. Aber an Ihrem Arbeitsplatz kann Ihnen nicht alles zurecht gezaubert werden." Sie müsse sich daher an die Spielregeln halten. Außerdem greife in der sechsmonatigen Probezeit kein Kündigungsschutz. Und weil die Frau einen Tag zu spät Klage gegen ihre Entlassung eingereicht habe, sei diese Klage ohnehin unzulässig.

Redaktion beck-aktuell, 24. März 2017 (dpa).