Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren wird erweitert

Das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und von Urteilsverkündungen soll gelockert werden. Wie die Bundesregierung am 22.06.2017 mitteilte, hat dies der Bundestag beschlossen. Ist der Zuschauerbereich im Gericht bei Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse zu klein, so können nach der Neuregelung Verhandlungen für Medienvertreter künftig in einen separaten Raum übertragen werden. Zudem sollen Entscheidungsverkündungen der Obersten Gerichtshöfe des Bundes übertragen werden können.

Generelles Verbot nicht mehr zeitgemäß

Bislang sind Audio- und Videoübertragungen von Gerichtsverhandlungen nicht zugelassen. Das gewandelte Medienverständnis und der Umgang mit modernen Kommunikationsformen würden aber ein generelles Verbot nicht mehr zeitgemäß erscheinen lassen, betonte die Bundesregierung. Künftig sollen Gerichte daher die Möglichkeit erhalten, in bestimmten Fällen Aufzeichnungen beziehungsweise Übertragungen zuzulassen. Auch eine Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung werde ermöglicht. Die Entscheidung über die Zulassung von Übertragungen treffe das Gericht im Einzelfall. Sie seien unanfechtbar. Eine Verzögerung des Verfahrens soll damit ausgeschlossen werden.

Erleichterungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

Der Gesetzentwurf enthält auch Erleichterungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. Beispielsweise soll der Einsatz von Gebärdendolmetschern im gesamten gerichtlichen Verfahren möglich sein. Für die betroffenen Personen würden dadurch keine Kosten entstehen. Die Regelung gilt für alle Zivil- und Strafgerichte. Auch die Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichte sind erfasst.

Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2017.