"Massentierhölle": AG Ulm verurteilt Schweinezüchter wegen Tierquälerei zu drei Jahren Haft

Das Amtsgericht Ulm hat am 15.03.2019 einen Schweinezüchter wegen Tierquälerei in der Massentierhaltung zu drei Jahren Haft verurteilt. Richter Oliver Chama sprach von einer "Massentierhölle". Hunderte Schweine seien aufgrund katastrophaler Zustände in den Ställen des Züchters verendet oder hätten wegen Verletzungen auf Weisung des Veterinäramtes getötet werden müssen.

Angeklagter hatte sich schuldig bekannt

Insgesamt kamen mehr als 1600 Schweine um. Zwei verletzte Tiere soll der Angeklagte sogar selbst mit einem Vorschlaghammer erschlagen haben. Der 56-jährige Landwirt nahm das Urteil mit gesenktem Kopf entgegen. Er hatte sich zuvor schuldig bekannt. Bereits 2017 war er wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt worden.

Tierschützer bezeichnen Urteil als historisch

Tierschützer begrüßten das Urteil als "historisch". "Zum ersten Mal wurde in Deutschland ein industrieller Tierhalter wegen Tierquälerei zu einer Gefängnisstrafe verurteilt", sagte der Gründer und Vereinsvorsitzende von Soko Tierschutz, Friedrich Mülln, der Deutschen Presse-Agentur.

Verfahren gegen Tierschützer wegen heimlicher Filmaufnahmen eingestellt

Ein Verfahren gegen Aktivisten der Gruppe Soko Tierschutz, die in den überfüllten und verdreckten Ställen unerlaubt gefilmt und den Fall damit ins Rollen gebracht hatten, war nach Zahlung der eher symbolischen Summe von 100 Euro eingestellt worden. Die Ställe wurden geschlossen.

AG Ulm, Urteil vom 15.03.2019

Redaktion beck-aktuell, 18. März 2019 (dpa).