Körperliche Merkmale mittels DNA-Analyse ermitteln
Bisher dürfen Ermittler im Strafverfahren DNA-Spuren nicht nach Informationen über die Augen-, Haar- und Hautfarbe des Spurenträgers auswerten. "Es stößt sich niemand daran, dass beispielsweise anhand von Videoaufnahmen des Täters Personenbeschreibungen mit körperlichen Merkmalen, wie etwa der Haut- und Haarfarbe, erstellt werden", gibt Minister Wolf zu bedenken. Dann müsse es aber auch zulässig sein, solche körperlichen Merkmale über den "Umweg" einer DNA-Analyse zu ermitteln, um damit die Aufklärung von Verbrechen zu erleichtern.
Wolf: Erweiterte DNA-Analyse wird kommen
Über die Aussage von Heiko Maas, dass wir nun bei der Erweiterung der DNA-Analyse nicht mehr über das "Ob", sondern nur noch über das "Wie" sprechen, zeigte sich Wolf erfreut. Er sei sehr zuversichtlich, dass die erweiterte DNA-Analyse zur Verbrechensaufklärung kommen wird. "Die bisherige Regelung stammt aus dem Jahr 2004, seitdem haben sich die Ermittlungsmöglichkeiten massiv weiterentwickelt. Inzwischen ist es möglich, aufgrund molekulargenetischer Untersuchungen mit hoher Wahrscheinlichkeit Aussagen über die Augen-, Haar und Hautfarbe sowie das biologische Alter von Tätern zu treffen", sagte Wolf. Maas habe ausdrücklich gesagt, dass er die Einschätzung teile, wonach die gesetzlichen Grundlagen nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnismöglichkeiten entsprechen.
Auch Innenminister für Erweiterung
Darüber hinaus erreichte die Justizministerkonferenz ein Brief der Innenministerkonferenz, in dem die Innenminister sich ebenfalls für eine Erweiterung der DNA-Analyse aussprechen. "Dieser Rückenwind tut unserem Vorstoß gut“, kommentierte Wolf.