Lkw-Maut gilt künftig auf allen Bundesstraßen

Ab 01.07.2018 müssen Lkw nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf sämtlichen Bundesfernstraßen Maut zahlen. Der Bundesrat billigte am 10.02.2017 die vom Bundestag beschlossene Ausdehnung auf das gesamte, etwa 40.000 km umfassende bundesdeutsche Fernstraßennetz. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 Tonnen. Sie soll jährliche Mehreinnahmen von bis zu 2 Milliarden Euro generieren.

Ausnahmen für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h seien von der Maut befreit, erläutert der Bundesrat. Diese Ausnahme gehe auf seine Forderung aus seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im sogenannten ersten Durchgang zurück (BR-Drs. 281/16(B)).

Ausdehnung der Mautpflicht auf kleinere LKW wird geprüft

Vom Bundestagsbeschluss nicht betroffen seien kleinere Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie Fernbusse. Die Bundesregierung habe aber bereits angekündigt, bis spätestens Ende 2017 zu prüfen, ob die Mautpflicht auf diese Fahrzeuge ausgedehnt werden soll.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es solle am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2017.