LG Offenburg: Joachim Löw siegt im Streit um Gegendarstellung

Fußball-Bundestrainer Joachim Löw (57) hat im juristischen Streit um einen Medienbericht einen Erfolg erzielt. Das Landgericht im badischen Offenburg entschied am 21.07.2017 zugunsten Löws und verurteilte den Burda-Verlag zum Abdruck einer Gegendarstellung, wie ein Justizsprecher sagte (Az.: 3 0 143/17). Die bei Burda erscheinende Illustrierte "Freizeit Revue" hatte nach Angaben des Gerichts in einer Titelgeschichte Anfang Mai 2017 mit der Schlagzeile "Neues Glück! ...Alles über ihre Beziehung" über Löw und die Schauspielerin Dennenesch Zoudé berichtet. Löw bestreitet eine Beziehung zu Zoudé.

Gegendarstellung auf Titelseite erstritten

Dem Bundestrainer müsse das Recht einer Gegendarstellung eingeräumt werden, urteilte das Gericht. Abgedruckt werden müsse diese, wie von Löw beantragt, auf der Titelseite des Blattes. Das Urteil ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Es ist Berufung möglich vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe.

Löw bekam schon in Eilverfahren Recht

Von dem Gericht in Offenburg hatte Löw im Zuge einer einstweiligen Anordnung bereits Ende Mai 2017 Recht bekommen, Burda hatte gegen diese Entscheidung jedoch Widerspruch eingelegt. Der Verlag argumentierte, Löw und Zoudé würden sich nachweislich kennen. Deshalb stünden sie in einer Beziehung zueinander. Dies heiße nicht automatisch, dass sie auch ein Paar seien. Das Offenburger Gericht folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte seine Entscheidung von Ende Mai 2017.

Redaktion beck-aktuell, 21. Juli 2017 (dpa).