Gegendarstellung auf Titelseite erstritten
Dem Bundestrainer müsse das Recht einer Gegendarstellung eingeräumt werden, urteilte das Gericht. Abgedruckt werden müsse diese, wie von Löw beantragt, auf der Titelseite des Blattes. Das Urteil ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Es ist Berufung möglich vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe.
Löw bekam schon in Eilverfahren Recht
Von dem Gericht in Offenburg hatte Löw im Zuge einer einstweiligen Anordnung bereits Ende Mai 2017 Recht bekommen, Burda hatte gegen diese Entscheidung jedoch Widerspruch eingelegt. Der Verlag argumentierte, Löw und Zoudé würden sich nachweislich kennen. Deshalb stünden sie in einer Beziehung zueinander. Dies heiße nicht automatisch, dass sie auch ein Paar seien. Das Offenburger Gericht folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte seine Entscheidung von Ende Mai 2017.