LG Leipzig: Finanzvermittler im Unister-Prozess wegen Betrugs zu fast vier Jahren Haft verurteilt

Wegen Betrugs an Unister-Gründer Thomas Wagner muss der angeklagte Vermittler des sogenannten Rip-Deals für drei Jahre und zehn Monate in Haft. Das Leipziger Landgericht sprach den 69-Jährigen aus Unna (Nordrhein-Westfalen) am 28.03.2017 des vorsätzlichen Betrugs in zwei Fällen als Mittäter schuldig.

Statt Millionen-Kredit Falschgeld angedreht

Der Finanzvermittler hatte das Geschäft mit Wagner und einer Architektin aus Nordrhein-Westfalen sowie mit einem angeblichen israelischen Diamantenhändler eingefädelt. Den Opfern wurde im Juni 2016 statt versprochener Millionen-Kredite Falschgeld angedreht. Insgesamt verloren Wagner und die Architektin etwa 1,6 Millionen Euro, die sie dem angeblichen Diamantenhändler als Sicherheit für ihre erhofften Darlehen übergaben. Deswegen sei auch der Tatbestand des besonders schweren Diebstahls erfüllt, befanden die Richter. Der Verurteilte hatte zuvor ausgesagt, nichts von dem Falschgeld gewusst zu haben. Unister-Gründer Wagner war nach der Geldübergabe in Italien im Sommer 2016 auf der Rückreise nach Leipzig mit einem Kleinflugzeug abgestürzt. Die Internetfirma meldete unmittelbar danach Insolvenz an.

Strafmildernde Umstände berücksichtigt

Als strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Zudem habe er – anders als die Generalstaatsanwaltschaft Dresden es ihm vorgeworfen hatte – die Notlage der beiden Opfer nicht ausnutzen können, da er nicht von ihren finanziellen Problemen gewusst habe. Er habe im Laufe des Prozesses Teilgeständnisse abgelegt und Reue über den Flugzeugabsturz gezeigt, bei dem neben Wagner drei Menschen ums Leben kamen. Die Dresdner Staatsanwalt hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Das Höchstmaß für den Straftatbestand sind zehn Jahre Freiheitsstrafe.

LG Leipzig, Urteil vom 28.03.2017

Redaktion beck-aktuell, Sarah Emminghaus, 30. März 2017 (dpa).