LG Bremen: SV Wilhelmshaven scheitert mit Klage gegen Fußballverband

Das Landgericht Bremen hat dem Siebtliga-Verein SV Wilhelmshaven den Wiederaufstieg in die vierte Liga vorerst verbaut. Das Gericht wies am 25.04.2018 eine Klage des Clubs gegen den Norddeutschen Fußballverband (NFV) auf Wiedereingliederung in die Regionalliga zurück. Die Klage sei berechtigt, aber unbegründet, erklärte der Richter.

Zwangsabstieg war rechtswidrig

Den 2012 vom Fußball-Weltverband FIFA verhängten Zwangsabstieg bezeichnete das Gericht zwar als rechtswidrig. Der SV Wilhelmshaven könne aber nicht beweisen, dass der Verein ohne den Beschluss nicht auch sportlich abgestiegen wäre. Der Verein kündigte Berufung an und will vor das Oberlandesgericht ziehen.

Rechtsstreit dauerte rund zehn Jahre

NFV-Präsident Eugen Gehlenborg sah die Rechtsposition seines Verbandes bestätigt. Es sei aber kein Moment zu triumphieren. Außergerichtliche Einigungsversuche seien an zu hohen finanziellen Forderungen des SV Wilhelmshaven gescheitert. Nach rund zehn Jahren Rechtsstreit müsse man sich die Frage stellen, ob die "unendliche Geschichte nicht ein Ende haben sollte", sagte Gehlenborg.

SV will weiterkämpfen

Diese Hoffnung zerstreute Hans Herrnberger, Vorstandschef des SV Wilhelmshaven: "Wir habe nicht zehn Jahre gekämpft, um jetzt einzuknicken", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Der Verein habe durch den Beschluss die wirtschaftliche Basis verloren. "Der Abstiegsbeschluss wurde als rechtswidrig eingestuft. Die einzige Folge daraus kann nur sein, dass der vorherige Zustand wieder hergestellt wird." Auch den Gang vor den Bundesgerichtshof scheue man nicht.

Streit um Ausbildungsentschädigungen für argentinische Spieler

Der Streit wird schon seit 2007/2008 geführt. Der BGH hatte den 2012 von der FIFA verhängten Zwangsabstieg des ehemaligen Regionalliga-Vereins bereits für unwirksam erklärt. Hintergrund des Falls sind Ausbildungsentschädigungen für argentinische Spieler. Der SV Wilhelmshaven hatte sich geweigert, diese zu zahlen.

LG Bremen, Entscheidung vom 25.04.2018

Redaktion beck-aktuell, 25. April 2018 (dpa).