LG: Sohlen optisch zu unterschiedlich
Die Klägerin hatte die Verletzung ihrer europäischen Geschmacksmuster durch das Schuhmodell "Stan Smith Boost" geltend gemacht. Der Antrag zielte darauf ab, unter anderem den Vertrieb des Schuhs durch die Beklagte zu untersagen. In der mehrstündigen mündlichen Verhandlung erörterte die zuständige Kammer mit den Parteien die einzelnen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte. Dabei nahm das Gericht das streitige Schuhmodell der Beklagten auch in Augenschein und verglich es mit dem hinterlegten Bild des Geschmacksmusters der Klägerin. Nach vorläufiger Beratung teilte die Kammer sodann mit, dass das angegriffene Schuhmodell die europäischen Geschmacksmuster der Klägerin nicht verletze. Es seien wesentliche Unterschiede zu den Geschmacksmustern zu erkennen. Daraufhin kam es zu der Klagerücknahme.