Länder verlangen Korrekturen am Rentenpaket

Der Bundesrat fordert in einer Stellungnahme vom 19.10.2018 Nachbesserungen beim Rentenpaket der Bundesregierung (BR-Drs. 425/18). Er verlangt Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente auch für Bestandrentner, die Einbeziehung von Solo-Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung und die Finanzierung der höheren Anrechnung von Erziehungszeiten sowie der Entlastung von Geringverdienern aus Steuermitteln.

Verbesserungen für Bestandsrentner bei der Erwerbsminderungsrente

So fordern die Länder, dass auch Bestandsrentner mit einem Rentenbeginn von 2001 bis 2014 in die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente einbezogen werden müssten. Aufgrund der Rentenabschläge hätten sie weiterhin sehr niedrige Renten und seien in erhöhtem Maße auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Deshalb sei auch für Bestandsrentner die Zurechnungszeit zu erhöhen. Sie müssten mindestens so gestellt werden, als ob sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet hätten.

Berücksichtigung der Solo-Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Handlungsbedarf sieht der Bundesrat auch bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbstständigen im Alter. Ihre Zahl steige kontinuierlich an. Zwar sei politisch vereinbart, sie in die gesetzliche Rentenversicherung mit einzubeziehen. Der Gesetzentwurf enthalte aber hierzu keine Regelung.

Änderungen bei der Finanzierung

Dass die Erweiterung der Erziehungszeiten und die Entlastung der Geringverdiener überwiegend aus den Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden sollen, lehnen die Länder ab. Dies widerspreche dem System der Beitragsäquivalenz und gehe zu Lasten der Rentenversicherung. Stattdessen solle die Finanzierung vollumfänglich über Steuermittel erfolgen.

Redaktion beck-aktuell, 19. Oktober 2018.