Kritik an geplantem Gesetz zu Kinderehen

Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen stößt bei juristischen Fachverbänden auf Kritik. In einer Stellungnahme des Deutschen Notarvereins, die der "Süddeutschen Zeitung" (Ausgabe vom 27.02.2017) vorliegt, wird der Gesetzentwurf als verfassungswidrig bezeichnet. Besonders problematisch sei das Vorhaben der Bundesregierung, im Ausland rechtskräftig geschlossene Ehen künftig für nichtig zu erklären, wenn ein Partner jünger als 16 Jahre ist, zitiert das Blatt aus dem Papier.

Bedenken auch bei Familiengerichtstag

Auch der Deutsche Familiengerichtstag meldete dem Bericht zufolge "erhebliche Bedenken" an. "Es werden menschenrechtswidrige Regelungen geplant, um mit Familienrecht Politik zu machen", warnte Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Laut "Süddeutscher Zeitung" will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) das Gesetz Anfang März 2017 ins Kabinett einbringen.

Ehen von Personen unter 16 Jahren künftig nichtig

Geplant ist, dass künftig alle Ehen von Personen unter 16 Jahren nichtig sein sollen. Dies soll auch für im Ausland eingegangene Ehen gelten. Außerdem ist vorgesehen, die Ehemündigkeit prinzipiell auf 18 Jahre anzuheben.

Redaktion beck-aktuell, 27. Februar 2017 (dpa).