Hörnerv musste entfernt werden
Der mittlerweile 57-jährige Kläger hatte laut "Spiegel.de" 15 Jahre lang berufsbedingt pro Tag drei bis vier Stunden über sein Handy kommuniziert. 2010 sei dann ein gutartiger Tumor bei ihm festgestellt worden. Dieser sei zwar erfolgreich entfernt worden, mit ihm allerdings auch der Hörnerv des Klägers. Wegen des dauerhaften Hörschadens habe das italienische Gericht die Unfallversicherung am 11.04.2017 dazu verurteilt, dem Kläger 500 Euro monatlich zu zahlen.