Hessisches Justizprüfungsamt ändert Verfahren der mündlichen Prüfungen in Erster juristischer Staatsprüfung

Ab Beginn des nächsten Prüfungsdurchgangs im November 2017 werden Prüflinge der ersten juristischen Staatsprüfung nicht mehr an einen anderen als ihren Studienort zur mündlichen Examensprüfung geladen, sondern die Prüfer einschließlich der Hochschullehrer werden landesweit an allen vier Prüfungsorten eingesetzt. Dies hat das Hessische Justizministerium am 21.06.2017 mitgeteilt.

Mündliche Prüfungen an auswärtigen Studienorten bewährten sich nicht

Um möglichst gleiche Bedingungen im mündlichen Prüfungsteil sicherzustellen, hatte das Justizprüfungsamt die erste Prüfungskampagne des Jahres 2017 so organisiert, dass ein nach dem Zufallsprinzip ausgewählter Teil der Prüflinge nicht an ihrem Studienort, sondern an einem anderen der vier Hochschulstandorte Frankfurt am Main, Gießen, Marburg und Wiesbaden mündlich geprüft wurde. Laut Ministerium hat sich dieses System jedoch nicht bewährt.

Redaktion beck-aktuell, 22. Juni 2017.