Grüne stellen Entwurf für Einwanderungsgesetz vor

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Einwanderungsgesetzes (BT-Drs. 18/11854) vorgelegt. Zur Steuerung einer "potenzialorientierten" Einwanderung will die Fraktion ein Punktesystem einführen. Geeignete Kriterien für die Auswahl können laut Vorlage etwa Hochschulabschlüsse, eine qualifizierte Berufsausbildung, Berufserfahrung und deutsche Sprachkenntnisse sein. Für die Erfüllung der Kriterien wird nach den Vorstellungen der Fraktion jeweils eine bestimmte Punktzahl vergeben.

Auswahl aus dem Bewerber-Pool

"Wer eine festgelegte Mindestpunktzahl erreicht hat, hat sich für die Einreise nach Deutschland qualifiziert", heißt es in der Vorlage weiter. Aus diesem Bewerber-Pool sollen diejenigen mit der höchsten Punktzahl aufgenommen werden, bis die festgelegte Aufnahmezahl erreicht wird. Ihnen soll eine sogenannte "Talentkarte" ermöglichen, sich innerhalb eines Jahres in Deutschland einen Arbeitsplatz zu suchen. "Auch, aber nicht nur für diese Gruppe" will die Fraktion den "Familienmitzug" ermöglichen und Hindernisse für den Familiennachzug abbauen.

Erleichterungen auch für Asylsuchende und Geduldete

Zugleich sollen dem Gesetzentwurf zufolge bereits in Deutschland lebende Asylsuchende und Geduldete unter bestimmten Umständen ihren aufenthaltsrechtlichen Status wechseln und eine Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken erhalten können. Für den Bereich der qualifizierten Erwerbstätigkeit soll die sogenannte Vorrangprüfung entfallen und im Bereich der geringqualifizierten Beschäftigung "auf ihren Kern reduziert" werden. Bei einem Wegzug aus Deutschland sollen Aufenthaltstitel dem Gesetzentwurf zufolge nicht mehr wie bislang erlöschen. Ebenfalls vorgesehen ist die Einbürgerung durch eine generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit und die Verkürzung der Aufenthaltsfrist zu erleichtern.

Redaktion beck-aktuell, 11. April 2017.