Gesetzesentwurf: Lückenlose Besetzung von Kehrbezirken durch Schornsteinfeger als Ziel

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz soll geändert werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes eingebracht mit dem Ziel, Sammelausschreibungen zur Besetzung von Kehrbezirken durchzuführen.

Verbesserte Kehrbezirksverwaltung

Weitere Maßnahmen dienen der Verbesserung der Kehrbezirksverwaltung. Da die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger befristet ist, müssen Kehrbezirke nach Ablauf von sieben Jahren wieder neu ausgeschrieben werden. Mit der Möglichkeit der Sammelausschreibung soll eine lückenlose Besetzung der Kehrbezirke sichergestellt werden.

Redaktion beck-aktuell, 26. Mai 2017.