Finanzausschuss macht Weg frei für Förderung der Aktienkultur

Die Aktienkultur in Deutschland soll mit vereinfachten Produktinformationsblättern gefördert werden. Damit sollen Finanzinstitute dazu bewegt werden, ihren Kunden bei Beratungsgesprächen auch wieder zu Aktien zu raten, was in den letzten Jahren kaum noch geschehen war. Diese Vereinfachung enthält der von der Bundesregierung eingebrachte "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte" (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – BT-Drs. 18/10936, 18/11290), der am 29.03.2017 vom Finanzausschuss des Bundestages nach 15 Änderungen durch die Koalitionsfraktionen beschlossen worden war. Für den Entwurf stimmten CDU/CSU und SPD-Fraktion, die Fraktion die Linke war dagegen, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (BT-Drs. 18/11173), durch andere Positionslimits für Warenderivate die Spekulation mit Nahrungsmitteln zu stoppen, wurde abgelehnt.

Vereinfachung der Aktienberatung

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, es sei gelungen, Vereinfachung für die Aktienberatung zu erreichen. Die Banken müssten nicht mehr hunderte von Informationsblättern vorhalten, sondern es werde in Zukunft ein Informationsblatt geben, das die Gattung beschreibe. Den Antrag der Grünen-Fraktion lehnte die Union ab, da in dem Gesetz den Anliegen der Grünen, Nahrungsmittelspekulation zu vermeiden, ausreichend Rechnung getragen werde.

Mehr Transparenz und Stärkung der Verbraucherrechte

Die SPD-Fraktion ging auf die neue "Geeignetheitserklärung" ein, die das bisherige Beratungsprotokoll bei Finanzberatungen ersetzen wird. In der Erklärung muss erläutert werden, wie die Beratung auf Präferenzen, Anlageziele und andere Merkmale des Kunden abgestimmt wurde. Wichtig sei eine Evaluierung, um gegebenenfalls nachbessern zu können, so die SPD-Fraktion. Insgesamt bezeichnete ein Sprecher der SPD-Fraktion den Gesetzentwurf als "großes Werk". Es werde für mehr Transparenz gesorgt, und die Verbraucherrechte würden gestärkt.

Opposition unzufrieden

Die Fraktion die Linke erinnerte, dass die Schäden durch Falschberatungen der Geldanleger in die Milliarden gingen. Die Mängel seien nicht beseitigt worden. Auch Provisionen würden nicht rechtzeitig offengelegt. Die neue "Geeignetheitserklärung" sei manipulationsanfällig. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen widersprach der Ansicht der Unionsfraktion, die Maßnahmen gegen Nahrungsmittelspekulationen seien ausreichend. Dies sei nicht der Fall. Auch wurden unzureichende Regelungen zum Hochfrequenzhandel kritisiert. "Der Hochfrequenzhandel schadet allen", so ein Sprecher der Fraktion, der keinen Anlass sah, dieses Segment des Börsenhandels in Deutschland halten zu wollen.

Redaktion beck-aktuell, 30. März 2017.