Fahrverbote künftig nach sämtliche Straftaten möglich

Straftätern droht in Zukunft der Entzug ihres Führerscheins. Während diese Sanktion bislang ausschließlich bei Verkehrsdelikten verhängt werden konnte, ist ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten künftig auch bei allen anderen Straftaten möglich. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag am 22.06.2017 verabschiedet.

Maßnahme vor allem für Jugendstrafrecht von Interesse

Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, Fahrverbote als Alternative zur Freiheitsstrafe für solche Personen einzuführen, "für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt". Der CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann erklärte in der Debatte, diese Maßnahme komme vor allem beim Jugendstrafrecht in Frage, wo der Erziehungsgedanke über allem stehe.

Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2017 (dpa).