Sinkende Strompreise erwartet
Die Steigerung der Energieeffizienz werde den Europäern sinkende Energiekosten bescheren, so das EU-Parlament. Darüber hinaus werde Europa seine Abhängigkeit von auswärtigen Lieferanten von Öl und Gas verringern, die lokale Luftqualität verbessern und das Klima schützen. Erstmals seien die Mitgliedstaaten auch verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeffizienz zugunsten der von Energiearmut betroffenen Haushalte zu ergreifen. Außerdem dürften die Verbraucher in der Union Energie aus erneuerbaren Quellen künftig nicht nur für den Eigenbedarf erzeugen, sondern auch speichern und verkaufen.
Biokraftstoffe der zweiten Generation im Fokus
Biokraftstoffe der zweiten Generation könnten nach Ansicht des EU-Parlaments eine wichtige Rolle bei der Verringerung des CO2-Ausstosses im Bereich Verkehr spielen, und bis 2030 müssten mindestens 14% des Kraftstoffs für Verkehrszwecke aus erneuerbaren Quellen stammen. Biokraftstoffe der ersten Generation mit einem hohen Risiko einer "indirekten Landnutzungsänderung" (ILUC, dass heißt bei der Umstellung von Nicht-Kulturland – wie Grasland und Wälder – auf die Nahrungsmittelproduktion, was die CO2-Emissionen erhöht) würden jedoch ab 2030 nicht mehr bei der Berechnung zur Erfüllung der EU-Ziele für erneuerbare Energien berücksichtigt. Ab 2019 werde der Beitrag der Biokraftstoffe der ersten Generation zu diesen Zielen schrittweise eingestellt, bis er im Jahr 2030 Null erreicht habe.
Neue Governance-Struktur für Energie-Union
Jeder Mitgliedstaat müsse bis zum 31.12.2019 und danach alle zehn Jahre einen zehnjährigen "integrierten nationalen Energie- und Klimaplan" mit nationalen Zielen, Beiträgen, Strategien und Maßnahmen vorlegen, betonte das EU-Parlament. Sobald der Rat die Vereinbarung förmlich angenommen hat, werden die neuen Regeln im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung über die Governance-Struktur für die Energie-Union wird in allen Mitgliedstaaten direkt angewendet, während die EU-Länder die neuen Elemente der beiden anderen Richtlinien spätestens 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen müssen.