EU-Par­la­ment bil­ligt eu­ro­päi­sche Staats­an­walt­schaft

Beim Ver­dacht auf Miss­brauch oder Un­ter­schla­gung von EU-Geld wer­den künf­tig eu­ro­päi­sche Staats­an­wäl­te er­mit­teln. Das Eu­ro­pa­par­la­ment stimm­te am 05.07.2017 in Straßburg der Ein­rich­tung einer EU-Staats­an­walt­schaft zu. Es wird damit ge­rech­net, dass die neue Be­hör­de ab 2020 mit 20 be­tei­lig­ten Län­dern – dar­un­ter auch Deutsch­land – an den Start geht.

Grenz­über­schrei­ten­der Mehr­wert­steu­er­be­trug be­dingt Mil­li­ar­den­ver­lus­te

Der EU-Kom­mis­si­on zu­fol­ge ent­ge­hen den öf­fent­li­chen Haus­hal­ten al­lein durch schwe­ren grenz­über­schrei­ten­den Mehr­wert­steu­er­be­trug Ein­nah­men von min­des­tens 50 Mil­li­ar­den Euro jähr­lich. Um wel­che Be­trä­ge es ins­ge­samt geht, lässt sich nur schwer be­zif­fern.

Nicht alle EU-Staa­ten wol­len sich be­tei­li­gen

Über die eu­ro­päi­sche Staats­an­walt­schaft war jah­re­lang ver­han­delt wor­den, weil die straf­recht­li­che Ver­fol­gung von Ver­ge­hen bis­lang eine rein na­tio­na­le Zu­stän­dig­keit ist. Der­zeit wol­len nicht alle 28 EU-Staa­ten mit­ma­chen, eine spä­te­re Teil­nah­me ist aber mög­lich.

Redaktion beck-aktuell, 5. Juli 2017 (dpa).

Mehr zum Thema