Nachbarländer wollen vor dem EuGH klagen
Offen ist allerdings, ob andere EU-Staaten die "Infrastrukturabgabe" noch zu Fall bringen können. Österreich sieht weiterhin einen Verstoß gegen EU-Recht, weil Ausländer bei der Autobahn-Nutzung stärker belastet werden sollen als Inländer. Die Wiener Regierung hat deshalb bereits eine Klage vor dem EuGH angekündigt. Auch Tschechien und die Niederlande haben einen solchen Schritt angedeutet.
Österreich will "Fehlentscheidung" der Kommission angreifen
"Die Fehlentscheidung der Kommission öffnet der wechselseitigen Diskriminierung zwischen EU-Mitgliedstaaten Tür und Tor", erklärte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) am 17.05.2017 in Wien. In einem bis zu dreimonatigen Verfahren muss sich die Kommission nun nach österreichischen Angaben erneut mit dem Thema befassen und Stellungnahmen von Deutschland und Österreich einholen. "Wird die Kommission im Anschluss nicht selbst erneut aktiv, ist der Weg für eine österreichische Klage frei", erklärte Leichtfried. Ein von Wien in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten attestiere gute Aussichten auf einen Erfolg vor Gericht.
Streit um Benachteiligung ausländischer Fahrer
Auch die EU-Kommission, die über die Einhaltung europäischen Rechts wacht, hatte lange bemängelt, dass inländische Autohalter auf den Cent genau bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Aus Brüsseler Sicht stellte dies eine unerlaubte Benachteiligung ausländischer Fahrer dar. Bereits im Dezember 2016 hatten sich Berlin und Brüssel informell auf Änderungen an dem Prestigeprojekt des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) geeinigt, die die Bedenken ausräumen sollen.
Niedrigere Kfz-Steuer für abgasarme Euro-6-Autos
Dobrindt sagte daraufhin Änderungen an den seit 2015 geltenden Maut-Gesetzen zu. Zum einen sollen die Kurzzeittarife für Fahrer aus dem Ausland stärker gestaffelt werden. Zum anderen soll die für Inländer vorgesehene Maut-Entlastung über eine niedrigere Kfz-Steuer für abgasarme Euro-6-Autos stärker ausfallen, nämlich um 100 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr.
Geldbußen drohten
Die Änderungen passierten im März 2017 Bundestag und Bundesrat, was die EU-Kommission nun zum Anlass nahm, das Verfahren einzustellen. Ohne Einigung hätte es in einer Klage der EU-Kommission vor dem EuGH und möglichen Geldbußen münden können.