Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Das Bundeskabinett hat am 12.04.2017 den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Die geplante Neuregelung sieht Verbesserungen beim Kinderschutz, der Lebenssituation von Pflegekindern sowie des Schutzes in Flüchtlingsunterkünften vor. Außerdem sollen Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen sichergestellt werden.

Wirksamerer Kinderschutz

Konkret soll die Wirksamkeit von Instrumenten und Maßnahmen im Kinderschutz verbessert werden. Kinder und Jugendliche in Einrichtungen werden nach dem Entwurf durch eine wirkungsvollere Heimaufsicht besser geschützt sowie Schutzlücken in Jugendclubs und Jugendfreizeitheimen geschlossen. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt soll praxistauglicher und die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz verbessert werden. Ärzte, die das Jugendamt bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eingeschaltet haben, sollen zukünftig besser über die weitere Entwicklung informiert werden.

Mehr Sicherheit und Kontinuität für Pflegekinder

Das neue Gesetz soll die Lebenssituation von Pflegekindern durch mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität verbessern. Die Unterstützung der Pflegefamilien werde verbessert und die Arbeit mit den Herkunftseltern gestärkt, so das Bundesfamilienministerium. Außerdem erhalte das Gericht die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib in der Pflegefamilie anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie weder erreicht wurde noch zu erwarten sei, erläuterte Schwesig.

Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe als Leitprinzip

Die Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen sollen zukünftig als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe verankert werden. Die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas werde weiterentwickelt. Geplant sei die Einführung einer neuen Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitsübergang. Der Gesetzentwurf sehe weiterhin die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Dazu gehörten insbesondere die Erweiterung des eigenen Beratungsanspruchs für Kinder und Jugendliche sowie die Verankerung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen.

Schutz in Flüchtlingsunterkünften soll verbessert werden

Mit dem Gesetzentwurf würden zudem Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss vom 29.03.2017 umgesetzt: Neu geschaffen werde eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz sei demnach gegen alle Formen der Gewalt sicherzustellen, insbesondere auch gegen geschlechtsbezogene Gewalt und Übergriffe einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigung. Hierzu würden die Träger von Aufnahmeeinrichtungen zur Entwicklung und Anwendung von Gewaltschutzkonzepten verpflichtet. Die Länder müssten zum Schutz von Minderjährigen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften insbesondere die Umsetzung dieser Anforderungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.

Maßnahmen für unbegleitete ausländische junge Menschen

Ferner sollen die Länder Steuerungsmöglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen erhalten. "Für uns ist klar, dass Unterbringung, Versorgung und Betreuung der unbegleiteten jungen Ausländer durch die Kinder- und Jugendhilfe wesentlich für deren Integration ist und deswegen hier keine Abstriche gemacht werden dürfen", so Schwesig.

Redaktion beck-aktuell, 12. April 2017.