EGMR: Geldstrafe für Abtreibungsgegner wegen Nazivergleichs rechtens

Der radikale Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen ist erneut mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Deutsche Gerichte hätten sein Recht auf freie Meinungsäußerung nicht verletzt, indem sie ihn wegen eines Nazivergleichs zu einer Geldstrafe verurteilten, heißt es in einem Urteil der Straßburger Richter vom 18.10.2018 (Az.: 3779/11).

Annen berief sich auf Meinungsfreiheit

Annen hatte im Dezember 2007 online eine Pressemitteilung veröffentlicht. Darin kritisierte er die Stammzellenforschung und eine Wissenschaftlergruppe, die an der Universität Bonn zu diesem Thema forschte. Einen Professor nannte er namentlich und verglich dessen Forschung mit Experimenten an Menschen unter dem Naziregime. In Deutschland wurde Annen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine Versuche, das Urteil anzufechten, scheiterten. Annen sah dadurch sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

EGMR: Grenzen akzeptabler Kritik überschritten

Dieser Argumentation folgte der Gerichtshof nicht. Der Vergleich sei "schockierend und verstörend" gewesen – damit habe Annen die Grenzen akzeptabler Kritik überschritten, heißt es in dem Urteil. Das gelte, obwohl der Professor als Figur des öffentlichen Lebens ein weniger großes Schutzbedürfnis habe als ein unbekannter Mensch. Annen kann die Entscheidung der Richter innerhalb von drei Monaten anfechten.

Annen schon mehrmals vor EGMR erfolglos

Erst im September 2018 war der im baden-württembergischen Weinheim lebende Mann mit mehreren Beschwerden vor dem Gericht gescheitert. Damals hatte er sich erfolglos gegen gerichtliche Verbote gewehrt, Abtreibung mit Holocaust und Mord zu vergleichen und in diesem Kontext die Namen von Ärzten zu nennen.

Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2018 (dpa).