Dobrindt will klare Regeln für Betrieb von Drohnen

Der Betrieb von Drohnen soll neu geregelt werden. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat dazu am 18.01.2017 dem Kabinett eine "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" vorgelegt. Die Regelung solle der Zukunftstechnologie Drohne Chancen eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich erhöhen, betonte Dobrindt.

Regelung differenziert nach Gewicht

Vorgesehen ist eine Kennzeichnungspflicht ab 250 Gramm, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Ein Kenntnisnachweis soll ab einem Gewicht von zwei Kilogramm (außer auf Modellflugplätzen) erforderlich sein und zwar durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfung oder durch Bescheinigung eines Luftsportvereins. Ab fünf Kilogramm ist nach der geplanten Neuregelung die Erlaubnis durch die Landesluftfahrtbehörden Voraussetzung für die Nutzung der Drohne.

Betriebsverbot in Wohngegenden

Außerhalb der Sichtweite oder in Flughöhen von über 100 Metern (gilt nicht auf Modellfluggeländen) dürfen Drohnen künftig grundsätzlich nicht mehr aufsteigen. Auch über Wohngrundstücken soll ein Betriebsverbot gelten, wenn die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder wenn das Fluggerät optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzuzeichnen kann.

Gewerbliche Nutzung soll erleichtert werden

Für gewerbliche Nutzer soll das aktuell bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite nach den Plänen von Dobrindt dagegen aufgehoben werden. Künftig soll der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig sein. Damit werde der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es würden neue Geschäftsmodelle ermöglicht.

Redaktion beck-aktuell, 18. Januar 2017.