Dieselfahrverbote: Länder wollen Bundesregierung zur Förderung von Hardware-Nachrüstungen und mehr Ausnahmen bewegen

Der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer Stellungnahme aufgefordert, mit dem Sofortprogramm Saubere Luft verstärkt auf Hardware-Nachrüstung zu setzen. Dies geht aus seiner Stellungnahme hervor, die er am 14.12.2018 zur geplanten Immissionsschutznovelle beschlossen hat. Hiermit möchte die Bundesregierung Dieselfahrverbote einheitlich regeln.

Bundesrat für flächendeckende Nachrüstung und Umtauschprämien

In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat unter anderem dafür aus, dass Nachrüstung und Umtauschprämien flächendeckend und nicht nur in besonders belasteten Gebieten möglich sein sollen. Außerdem müsse die beabsichtigte Förderung zur Nachrüstung von Kommunalfahrzeugen auch für kleinere gewerblich genutzte Fahrzeuge wie Liefertransporter gelten. Ausdrücklich appelliert er an die Bundesregierung, die Diesel-Nachrüstung unverzüglich zu regeln.

Länder fordern Fahrverbot-Ausnahmen für schadstoffärmere ältere Dieselautos

Der Gesetzentwurf stellt unter anderem klar, dass Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 4 und 5 von den Fahrverboten ausgenommen werden, wenn sie im Alltag weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Diese Fahrzeuge müssten klar definiert werden, unterstreicht der Bundesrat. Die Bundesregierung solle eine entsprechende Liste vorlegen.

Keine Fahrverbote für Fahrzeuge mit Abgasnorm 6

Vollständig vom Fahrverbot ausgenommen sind nach dem Gesetzentwurf Diesel-Pkw mit der Abgasnorm 6. Auch nachgerüstete Nutzfahrzeuge dürfen weiterfahren. Dabei geht es vor allem um solche Fahrzeuge, die mit öffentlichen Geldern nachgerüstet wurden.

Verzicht auf Fahrverbote bei geringer örtlicher NO2-Belastung

Außerdem ermöglicht die beabsichtigte Gesetzesänderung es den Städten, auf Fahrverbote zu verzichten, wenn die Stickstoffdioxidbelastung 50 Mikrogramm nicht überschreitet. In diesen Gebieten sei davon auszugehen, dass der europarechtlich vorgegebene Wert von 40 Mikrogramm bereits mit Maßnahmen wie Softwareupdates, Elektrifizierung des Verkehrs, Nachrüstung des ÖPNV und Hardwarenutzung von Kommunal- und Lieferfahrzeugen erreicht werde, heißt es zur Begründung.

Redaktion beck-aktuell, 14. Dezember 2018.