Debatte um Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung

Nach dem Karlsruher Urteil zur Verfassungsfeindlichkeit der NPD muss die rechtsextreme Partei mit dem Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung rechnen. Niedersachsen will eine entsprechende Initiative im Bundesrat starten. Man werde den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts aufgreifen und dafür sorgen, "dass die Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien so weit wie möglich eingeschränkt wird", sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD) der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Ausgabe vom 21.01.2017).

Kauder fordert Vorgehen gegen Wahlkampfkostenerstattung für NPD

Zugleich forderte auch Unionsfraktionschef Volker Kauder, der Bundestag solle möglichst noch in dieser Legislaturperiode gegen die Wahlkampfkostenerstattung für die NPD vorgehen. "Ich bin dafür, solche Sanktionsmöglichkeiten unterhalb des Verbots zu schaffen, um die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie zu stärken", sagte Kauder der "Welt am Sonntag".

Verfassungsändernder Gesetzgeber muss entscheiden

Die Länder waren am 17.01.2017 zum zweiten Mal nach 2003 mit einem Verbotsantrag gegen die NPD gescheitert. Die Partei sei verfassungsfeindlich, aber auch zu unbedeutend, um sie gleich aufzulösen, entschied das Bundesverfassungsgericht (BeckRS 2017, 100243). Es wies aber auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" hin, etwa den Entzug der Parteienfinanzierung. Dies habe jedoch nicht das Gericht zu entscheiden, sondern der verfassungsändernde Gesetzgeber. Um die rechtsextreme Partei von staatlichen Geldern auszuschließen, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.

Künast warnt vor übereiltem Vorgehen

Die Grünen-Politikerin Renate Künast warnte vor einem Schnellschuss. "Wir sollten nun in Ruhe und auf Basis jetzt bereits vorhandener Rechtsgutachten beraten. Ein voreiliges Agieren, das am Ende wieder in Karlsruhe scheitert, wäre ein Bärendienst für die NPD", erklärte die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag. "Auch im Umgang mit Verfassungsfeinden beweist sich die Demokratie."

Staatliche Unterstützung ab bestimmter Stimmenzahl

Parteien bekommen staatliche Unterstützung, wenn sie bei der jüngsten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5% oder bei einer Landtagswahl 1% der Stimmen erhalten haben. Für jede ihrer ersten vier Millionen Stimmen ist es ein Euro, für jedes weitere Votum werden 83 Cent fällig.

Redaktion beck-aktuell, 23. Januar 2017 (dpa).