Ungeprüfte Tafel im BGH-Gebäude
Im ersten Obergeschoss des Hauptgebäudes des Bundesgerichtshofes, wenige Schritte neben dem Dienstzimmer des Präsidenten, befinde sich eine marmorne Gedenktafel mit der Aufschrift: "Zum Gedächtnis der 34 Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft, die in den Jahren 1945 und 1946 in den Lagern Mühlberg an der Elbe und Buchenwald umgekommen sind." Noch immer würden Gedenktafeln wie die im Gebäude des BGH existieren, mit welchen Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft gedacht wird, die nach Ende der nationalsozialistischen Herrschaft in sowjetischen Internierungslagern umkamen. Eine Aufarbeitung, welche Rolle die Personen gespielt haben, sei notwendig, fordert der DAV. Ein Gedenken an nationalsozialistische Amtsträger müsse ausgeschlossen sein. Eine Überprüfung sollte nach Auffassung des DAV überall erfolgen.
DAV lobt Rosenburg-Studie
"Zu einer glaubwürdigen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit gehört es, Gedenktafeln für NS-Juristen in Justizgebäuden jetzt abzuhängen oder eine andere Form des kritischen Umgangs mit ihnen zu finden", sagte der DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. "Der Bundesjustizminister und die Landesjustizverwaltungen stehen hier in der Verantwortung, finanzielle Mittel zur Aufarbeitung zur Verfügung zu stellen, damit die Gerichtshöfe ihrer Aufgabe nachkommen können", so der DAV-Präsident. Der DAV begrüße die Anstrengungen des BGH, sich für eine Erinnerungskultur einzusetzen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz habe dies mit der Rosenburg-Studie vorbildhaft getan.