"Datenschutz goes Mainstream": Neue EU-Regeln sind seit 4 Wochen in Kraft

500 Millionen EU-Bürger müssen seit 25.05.2018 darüber informiert werden, welche Daten von ihnen gesammelt werden. Aber klicken die Verbraucher entsprechende Hinweise nicht ohnehin einfach weg? Selbst wenn, ihnen wäre trotzdem geholfen, sagt Europapolitiker Jan Philipp Albrecht (Grüne). Denn Verbände hätten jetzt die Möglichkeit, gegen illegale Praktiken vorzugehen - und diese auch bereits genutzt.

Erste Verfahren durch Verbraucherverbände angestrengt

"Da wird deutlich mehr Angriffsfläche geschaffen für diejenigen, die sich gegen verbraucherrechtswidrige Praxis wehren wollen", sagte Albrecht in Brüssel. Auf dieser Grundlage hätten die ersten Verbraucherverbände bereits mehrere Verfahren angestrengt. Albrecht hatte die Datenschutzgrundverordnung maßgeblich für das Europaparlament mit den EU-Staaten verhandelt.

Information und Zustimmungserfordernis

Nach zweijähriger Übergangszeit gelten die neuen EU-Datenschutzregeln der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) seit dem 25.05.2018 in allen 28 EU-Ländern. Sie sollen vor allem Verbraucher besser schützen. So wird etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger geregelt als bisher. Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt - und dem dann zustimmen. Bei Verstößen drohen Unternehmen hohe Geldstrafen. Beschweren können sich die EU-Bürger bei den nationalen Datenschutzbehörden - und müssen sich nicht mehr an die Behörden des Landes wenden, in dem das betroffene Unternehmen seinen Sitz hat.

Erste erhobene Beschwerde ging nach 86 Minuten gegen Facebook ein

Bis 21.06.2018 waren bei den Datenschutzbehörden 29 solcher grenzüberschreitenden Fälle gemeldet worden, wie Europas oberste Datenschützerin Andrea Jelinek sagte. Diese Fälle würden jetzt geprüft. Die allererste Beschwerde richtete sich gegen Facebook und war am 25.05.2018 um 1.26 Uhr eingegangen, wie die Chefin des EU-Datenschutzausschusses sagte.

Österreichischer Datenschutzaktivist wendet sich gegen Messengerdienste

Diese Beschwerde war von dem Verein "Noyb" des österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems eingereicht worden. Dieser beschwerte sich außerdem über Google sowie die Facebook-Dienste Instagram und WhatsApp. Die Konzerne zwängen Nutzer, Datenschutzbestimmungen zuzustimmen, ohne die die Dienste überhaupt nicht genutzt werden könnten, hieß es. Das sei ein klarer Verstoß gegen die DS-GVO.

Verbraucher zeigen sich interessiert

Grundsätzlich habe das Interesse am Thema Datenschutz in den vergangenen Wochen auch unter Verbrauchern zugenommen, betonten Albrecht und Jelinek. "So viel, wie Leute sich seit dem 25.05.2018 mit Datenschutz beschäftigt haben, das hat es noch nie in dieser Form gegeben", sagte Albrecht. Jelinek formuliert es so: "Datenschutz goes Mainstream."

Redaktion beck-aktuell, 22. Juni 2018 (dpa).