BVerfG: Konzernen steht "angemessene" Entschädigung für Atomausstieg zu

Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall am 06.12.2016 in Karlsruhe fest. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.

Schnelles Ende verursacht Kosten bei Unternehmen

Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen. Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach der Reaktorkatastrophe in Japan für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Damals wurde besiegelt, dass spätestens Ende 2022 Schluss ist mit der Atomenergie in Deutschland. Bis dahin müssen alle Meiler zu festgeschriebenen Terminen vom Netz. Ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert. Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht dies bei ihnen einen massiven wirtschaftlichen Schaden. Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen. Eine ausführliche Erläuterung der Urteilsgründe erscheint bei beck-aktuell im Lauf des Nachmittags.

Redaktion beck-aktuell, 7. Dezember 2016 (dpa).