Neuregelung weiterhin rechtswidrig
Diese nach EU-Recht verbotene Diskriminierung lasse sich auch "nicht auf unionsrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe stützen", heißt es in der Analyse. Sie liegt der Deutschen Presse-Agentur sowie "BR Recherche" und "Spiegel Online" vor. Das Bundeskabinett hatte Ende Januar 2017 Änderungen an den seit 2015 geltenden Mautgesetzen auf den Weg gebracht. Sie setzen einen von Dobrindt und der EU-Kommission gefundenen Kompromiss um, mit dem Brüssel grünes Licht für die Maut geben will. Eine dieser Anpassungen besagt, dass Inländer mit besonders abgasarmen Euro-6-Autos stärker per Kfz-Steuer-Senkung für ihre Mautzahlungen entlastet werden sollen – um jährlich 100 Millionen Euro zusätzlich im Vergleich zu den bisherigen Plänen. Insgesamt soll kein Inländer zusätzlich belastet werden.
Ökologische Ausrichtung ändert nichts an Diskriminierung
Das Gutachten argumentiert, dieses auf eine unmittelbare Kompensation der Maut für Inländer abstellende System bewirke "eine Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der an sich gleichermaßen Infrastrukturabgabepflichtigen". Dies sei auch nicht abweichend zu bewerten durch die nun geplante, stärker ökologische Ausrichtung der Steuerentlastung an Schadstoffklassen.
Grüne: Keine "diskriminierungsfreie Diskriminierung"
Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sagte: "Egal, was Dobrindt auch versucht: Die absurde Idee einer Maut, bei der am Ende nur Ausländer zahlen sollen, ist eine Diskriminierung und verstößt gegen EU-Recht. Es gibt eben keine diskriminierungsfreie Diskriminierung." Er forderte CDU und SPD im Bundestag auf, das Vorhaben endlich zu begraben. "Die Dobrindt-Maut reaktiviert Schlagbäume, schadet der Wirtschaft, bringt keine Einnahmen, ist ein Bürokratiemonster, hat keine ökologische Lenkungswirkung und diskriminiert Ausländer."
Klage vor EuGH droht
Dobrindt hat rechtliche Zweifel an seinem Maut-Modell wiederholt zurückgewiesen und stützt sich dafür inzwischen auch auf die EU-Kommission. Verkehrskommissarin Violeta Bulc hatte anlässlich der Maut-Einigung im Dezember erklärt, die beiden Gesetze zur Maut und zur Steuerentlastung "werden nach den angekündigten Änderungen gewährleisten, dass das deutsche Mautsystem mit dem EU-Recht in Einklang steht". Deutsche Nachbarländer, allen voran Österreich, sehen dagegen weiter eine Benachteiligung ihrer Bürger und drohen mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.