Bundestag billigt Transparenzregister für Firmenkonstrukte

Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung sollen Hintermänner verschachtelter Unternehmenskonstruktionen künftig sichtbar werden. Der Bundestag billigte am 18.05.2017 in Berlin ein entsprechendes Transparenzregister. Darin sollen die wahren Eigentümer von Unternehmen aufgeführt werden. Einsicht bekommen sollen nur Personen mit "berechtigtem Interesse". Zu dem eng gefassten Kreis sollen auch Nicht-Regierungsorganisationen und Journalisten gehören. Die Bundesländer hatten dies kritisiert und einen breiteren Zugang sowie mehr Transparenz gefordert.

Auslöser sind "Panama-Papiere"

Hintergrund ist die Aufdeckung Hunderttausender anonymer Briefkastenfirmen in Panama im Jahr 2016. Das Register ist Teil der Gesetzespläne zur Umsetzung der 4. europäischen Geldwäscherichtlinie. Damit wird auch die Anti-Geldwäscheeinheit FIU unter das Dach des Zolls verlagert. Diese war bisher beim Bundeskriminalamt angesiedelt. Ziel ist es, dass die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) schneller und punktgenauer auf Verdachtsfälle reagieren kann.

Kreis der Verpflichteten erweitert

Nach den Gesetzesplänen wird auch der Kreis derer erweitert werden, die bei Transaktionen und Geschäftsbeziehungen sorgfältig prüfen müssen, ob ein Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht. Die Pflicht zu internen Sicherungsmaßnahmen gilt für solche Güterhändler, die Barzahlungen ab 10.000 Euro annehmen oder tätigen. Bisher betraf dies Summen ab 15.000 Euro. Neu ist auch, dass über Spielbanken und Online-Glückspieler hinaus sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen zur Prüfung verpflichtet werden.

Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2017 (dpa).