Bundestag billigt Speicherung von Fluggastdaten

Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Der Bundestag beschloss am 27.04.2017 die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen soll.

Speicherung der Daten bis zu fünf Jahre lang

Die Fluggesellschaften müssen den Behörden demnach Daten überlassen wie Namen des Fluggastes, Kreditkartennummer, Zahl der Gepäckstücke oder Mitreisende. Die Informationen werden bis zu fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten ausgetauscht.

Redaktion beck-aktuell, 28. April 2017 (dpa).