Bundesregierung will Hochwasserschutz verbessern

Die Bundesregierung strebt eine Verbesserung des Hochwasserschutzes an und hat dazu einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/10879) vorgelegt, der unter anderem eine Erleichterung und Beschleunigung beim Planungs- und Genehmigungsverfahren vorsieht. Der Entwurf soll am 26.01.2017 ohne Aussprache überwiesen werden, teilte die Bundestagspressestelle am 23.01.2017 mit.

Neue Kategorie "Hochwasserentstehungsgebiet" im WHG

Der Schwerpunkt der Änderungen betrifft laut Mitteilung das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Sie sollen unter anderem die Berücksichtung von hochwasserschutzbezogenen Aspekten in bauleitplanerischen Abwägungen stärken. Zudem wird die Kategorie des "Hochwasserentstehungsgebietes" eingeführt. Dadurch soll es möglich sein, in diesen Gebieten die Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltemöglichkeiten zu verbessern. Um die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen zu erleichtern, soll zudem ein Vorkaufsrecht der Länder für bestimmte hochwasserschutzrelevante Grundstücke eingeführt werden. Auch Regelungen zur Enteignung und vorzeitigen Besitzeinweisung sieht der Entwurf laut Mitteilung vor.

Verkürzter Verwaltungsgerichtsweg

Zudem soll nach dem Willen der Bundesregierung der Gerichtsweg gegen geplante und genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen durch eine Ergänzung der Verwaltungsgerichtsordnung verkürzt werden. In solchen Streitigkeiten soll nur ein zweistufiges Rechtsschutzverfahren gelten. Weitere Änderungen sind im Baugesetzbuch und im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen.

Bundesrat will zahlreiche Änderungen

In seiner Stellungnahme machte der Bundesrat zahlreiche Änderungsvorschläge im Detail. So schlägt die Länderkammer unter anderem vor, die Regelung zu "Hochwasserentstehungsgebieten" zu streichen. Dieses Instrument sei ungeeignet und führe zu einem "enormen Vollzugsaufwand bei den Behörden sowie Aufwand und Kosten bei Planungsträgern und Bürgern", schreibt der Bundesrat zur Begründung. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung eine Streichung indes ab, schlägt aber eine Modifizierung vor.

Redaktion beck-aktuell, 24. Januar 2017 (dpa).