Bundesregierung legt Gesetz zu "Bildungs- und Wissenschaftsschranke" im Urheberrecht vor

Die Bundesregierung will die Regelungen für die erlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft an die Bedingungen des digitalen Zeitalters anpassen. Wie der parlamentarische Pressedienst am 16.05.2017 berichtete, hat sie dazu den "Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz)" (BT-Drs. 18/12329) vorgelegt und dem Bundestag zugeleitet.

Angemessene Vergütung soll sichergestellt werden

Mit dem Gesetz soll zugleich die derzeitige "Vielzahl kleinteiliger, an unterschiedlichen Stellen geregelter gesetzlicher Erlaubnistatbestände zugunsten von Unterricht und Wissenschaft", wie es in der Einleitung heißt, übersichtlich zusammengefasst werden. Der Gesetzgeber soll damit zum einen festlegen, inwieweit urheberrechtlich geschützte Werke im Unterricht und in der Forschung frei genutzt werden dürfen und insoweit die Urheberrechte außer Kraft sind (sogenannte Bildungs- und Wissenschaftsschranke). Zum anderen soll sichergestellt werden, dass die Rechteinhaber eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten. Beispielsweise ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass an Bildungseinrichtungen "bis zu 15% eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden" dürfen.

Gesetz sieht Regelung zum Text- und Data-Mining vor

Abbildungen sowie einzelne Zeitungs- und Zeitschriftenartikel dürfen in vollem Umfang für Unterricht und Lehre vervielfältigt werden. Ähnliche Regelungen gibt es für die wissenschaftliche Forschung. Auch die zulässige Herstellung und Verbreitung von Vervielfältigungen durch Bibliotheken und Archive ist in dem Gesetzentwurf geregelt. Neu im Urheberrecht ist eine Regelung für das Text- und Data-Mining, bei dem, wie in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, "eine Vielzahl von Texten, Daten, Bildern und sonstigen Materialien ausgewertet werden, um so neue Erkenntnisse zu gewinnen". Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Verträge zur Umgehung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke unzulässig und damit unwirksam sind. Der Bundestag will den Gesetzentwurf am 18.05.2017 in erster Lesung beraten.

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2017.