Blackbox soll bei Unfällen Aufklärung erleichtern
Der oder die Fahrerin müsse jederzeit in die automatisierten Systeme eingreifen können, beispielsweise wenn sich die Wetterbedingungen für die Sensoren zu sehr verschlechtern. Im Fall eines Unfalls oder bei technischem Versagen übernehme eine Blackbox die Suche nach dem Schuldigen. Das Gerät zeichne die wesentlichen Daten der Fahrt auf. Damit lasse sich nach einem Unfall klären, ob die Technik und damit der Hersteller oder der Mensch Schuld hat. Außerdem stelle die Aufzeichnung sicher, dass sich dieser nicht pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann.
Bundesrat: Gesetz nur ein erster Schritt
In einer das Gesetz begleitenden Entschließung vom 12.05.2017 unterstreicht der Bundesrat, dass ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für Hersteller und Verbraucher unerlässlich ist. Die neuen Regelungen hält er nur für einen ersten Schritt zur rechtsicheren und wirtschaftlichen Nutzung des hoch- und vollautomatisierten Fahrens. Im Zuge der geplanten Evaluierung des Gesetzes müssten einige Fragen erneut geprüft und dabei die Ergebnisse der eingesetzten Ethikkommission berücksichtigt werden. Dabei nennen die Länder vor allem die Haftungsfrage im Fall eines Unfalls und eine mögliche Verdoppelung der Haftungshöchstgrenze. Aber auch die Vorgaben zum bestimmungsmäßigen Gebrauch, Datenschutzbelange und die Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher müssten noch einmal in den Blick genommen werden.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten. Mit der zusätzlichen Entschließung des Bundesrats wird sich die Bundesregierung zeitnah beschäftigen.