Für Motorräder gibt es kaum Reifen mit M+S-Kennzeichen
Mit der Vorlage der Verordnung kommt die Bundesregierung einer Aufforderung des Bundesrates nach, die Wirksamkeit der situativen Winterreifenpflicht zu überprüfen: Seit ihrer Einführung im Jahr 2010 drohte Motorradfahrern ein Bußgeld, wenn sie bei Eis und Schnee mit Reifen ohne eine sogenannte M+S-Kennung fuhren. Tatsächlich gibt es solche Reifen für die meisten motorisierten Zweiräder gar nicht. Die Änderungsverordnung hebt die Pflicht für einspurige Kraftfahrzeuge deshalb wieder auf. Auch motorisierte Krankenfahrstühle werden von der Winterreifenpflicht wieder befreit. Damit Reifenhersteller und Unternehmen genügend Zeit für die Umstellung haben, soll eine Übergangsfrist für die Ausrüstungspflicht gelten.
Abnehmbare Fahrradbeleuchtung wird zulässig
Darüber hinaus enthält die Verordnung neue Regeln für die Beleuchtung von Fahrrädern. So schreibt sie vor, dass abnehmbare Schlussleuchten und Scheinwerfer zulässig sind, bei Dämmerung oder Dunkelheit aber angebracht sein und auch betrieben werden müssen. Die Dynamopflicht existiert bereits seit 2013 nicht mehr. Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sollte sie die Änderungen übernehmen, kann die Verordnung am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten.