BNetzA verhängt nach unerlaubter Telefonwerbung für Hundefutter hohes Bußgeld

Unerlaubte Telefonwerbung kann ein Unternehmen teuer zu stehen kommen. Dies betont die Bundesnetzagentur. Gegen die CenturyBiz GmbH aus Nürnberg verhängte die Behörde ein Bußgeld von 150.000 Euro. Das Unternehmen hatte für Tiernahrung seiner Marke "Dinner for Dogs" mit einschüchternden und aggressiven Telefonanrufen geworben.

Verbraucher beschwerten sich über Telefonterror 

In dem aktuellen Fall hätten sich Verbraucher im Zuge der Ermittlungen mit gut dargelegten Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt. Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur hätten dann ergeben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgt seien. Bußgelderhöhend habe sich die Art und Weise der Gesprächsführung ausgewirkt, hebt die Netzagentur hervor. Teilweise seien Verbraucher aufgefordert worden, Hundefutter zu bestellen, obwohl sie keine Haustiere hielten. Andere Verbraucher hätten vorgetragen, die Anrufe seien in einen regelrechten Telefonterror ausgeartet.

Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig

Im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur bisher insgesamt Bußgelder in Höhe von rund 500.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die gegen die CenturyBiz GmbH verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

Präzise Angaben Betroffener helfen Bundesnetzagentur weiter

Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies der Bundesnetzagentur melden. "Für unsere Ermittlungen sind wir auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Rechtsbruch finde im Telefonat mit den Verbrauchern statt. "Daher benötigen wir präzise Angaben der Betroffenen."

Redaktion beck-aktuell, 6. Dezember 2016.