Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren

Das Bundeskabinett hat am 25.01.2017 den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) beschlossen. Kern des Gesetzes ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer. Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme sollen damit künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen können.

Fahrer soll während Fahrt Hände vom Lenkrad nehmen dürfen

Das automatisierte Fahren sei die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Automobils. "Dafür schaffen wir jetzt das modernste Straßenverkehrsrecht der Welt", betonte Dobrindt. Automatisierte Systeme im Auto dürften die Fahraufgabe komplett übernehmen. Ermöglicht werde damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken, so der Bundesverkehrsminister.

Fahrzeugsteuerung unter anderem bei Aufforderung durch das System wieder zu übernehmen

Mit dem Gesetz soll eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer nur dann vorgeschrieben werden, wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen (beispielsweise bei einem geplatzten Reifen). Um nachweisen zu können, ob der Fahrer in einer bestimmten Fahrsituation die Fahraufgabe innehatte oder das System, werde nach dem geplanten Gesetz der Einsatz eines Datenspeichers ("Blackbox") vorgeschrieben.

Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2017.