Bund-Länder-Finanzpakt wackelt nach SPD-Landtagswahlniederlagen

Nach den Niederlagen der SPD bei den jüngsten Landtagswahlen wackelt die mühsam ausgehandelte Reform der Bund-Länder-Finanzen. Die ursprünglich für den 19.05.2017 angesetzte Abstimmung des Bundestages über das umfangreiche Gesetzespaket einschließlich Grundgesetzänderungen wurde überraschend vertagt. Ein neuer Termin wurde am 16.05.2017 noch nicht festgelegt.

Offene Fragen zur Autobahngesellschaft als Verschiebungsgrund genannt

Als Grund werden noch offene Details zur umstrittenen Autobahngesellschaft genannt. In Unionskreisen ist allerdings auch von einer Reaktion der SPD auf die herbe Wahlniederlage in Nordrhein-Westfalen die Rede. Damit wird der Zeitplan immer enger. Für die Grundgesetzänderungen ist im Bundestag und anschließend im Bundesrat jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Verlorene Landtagswahlen wahrer Grund?

Aus der Union verlautete auch, die SPD-Fraktion habe signalisiert, dass momentan keine Mehrheit mehr sicher sei. Auch gehe es um den im Herbst 2016 ausgehandelten Kompromiss zwischen dem Bund und den damals regierenden 16 Ministerpräsidenten. Der komme vor allem auch Nordrhein-Westfalen zugute – etwa bei der Umsatzsteuerregelung und den Kommunalinvestitionen. Auch Bayern profitiere in besonderem Maße. Nach der Abwahl der rot-grünen Koalition und dem Sieg der CDU in Nordrhein-Westfalen würden nun aber zwei Unions-Länder von Sonderregeln profitieren.

SPD bestreitet Vorwurf

In der SPD-Fraktion wird diese Version bestritten. Es sei vielmehr unter anderem noch offen, welche der Privatisierungsbremsen ins Grundgesetz kommen. "Für die SPD-Fraktion kommt eine Verkehrs-Infrastrukturgesellschaft nur in Frage, wenn eine Privatisierung der Autobahnen durch die Hintertür rechtssicher ausgeschlossen wird", sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann.

Privatisierung der Autobahngesellschaft vom Tisch

Die Haushaltspolitiker von Union und SPD hatten sich erst vor kurzem auf weitere Änderungen zur geplanten Infrastrukturgesellschaft verständigt. Eine Privatisierung der Gesellschaft und Autobahnen ist vom Tisch. Zudem soll die Gesellschaft unter weitgehender Kontrolle des Parlaments stehen. Damit könne sie nicht – wie ursprünglich von der Bundesregierung geplant – weitgehend unabhängig agieren. 

Union: Vorwurf möglicher Autobahnprivatisierung unzutreffend

Unions-Haushaltsexperte Eckhardt Rehberg (CDU) verwies darauf, dass es gründliche parlamentarische Beratungen gegeben habe mit allein sechs öffentlichen Anhörungen des Bundestages. Mit der SPD sei in vielen Fragen eine große Übereinstimmung gefunden worden: "Der immer wieder vorgetragene Vorwurf, dass Autobahnen privatisiert werden können, trifft nicht zu."

Grüne: Weiterer Abstimmungsbedarf als Verschiebungsgrund unglaubwürdig

Aus Sicht von Anja Hajduk von den Grünen werden nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen die Risse in der Regierungskoalition endgültig zu tiefen Schluchten. Natürlich müsse eine Privatisierung der Autobahnen rechtssicher ausgeschlossen werden: "Die Lösungen hierfür liegen aber längst auf dem Tisch." Dass für die hektische Verschiebung weiterer Abstimmungsbedarf angeführt werde, sei unglaubwürdig.

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2017 (dpa).