Brexit-Prozess: Juristische Schlacht im Ringen um den EU-Austritt

Die elf Richter des Supreme Court in London entscheiden in den kommenden Wochen darüber, ob das britische Parlament ein Mitspracherecht bei der Austrittserklärung des Landes aus der EU haben muss. Am 08.12.2016 beendeten sie die Anhörung der Parteien. Britische Medien sprachen von einer "juristischen Schlacht" im Gerichtsgebäude am Londoner Parliament Square. Formal ging es um die Frage, ob die Regierung das Recht hat, den Austritt aus der Europäischen Union ohne einen Beschluss des Parlaments zu erklären. Das Urteil soll Mitte Januar fallen.

Demokratie-Verständnis unterscheidet sich

Doch das ist nur ein kleiner Teil der Auseinandersetzung, die im Parlament, in den Medien, in sozialen Netzwerken und teilweise auch auf der Straße ausgetragen wird. In Wirklichkeit geht es um nichts weniger als die Frage, wie die Briten ihre Demokratie verstehen. Die eine Seite hält das Votum der Wähler beim Brexit-Referendum am 23.06.2016 über einen EU-Austritt für den ultimativen Ausdruck des Volkswillens, dem unbedingt Gehorsam geleistet werden muss. Die andere Seite besteht auf der jahrhundertealten Tradition der repräsentativen Demokratie und des Minderheitenschutzes.

Streit um Brexit-Strategie

Zeitgleich zu der Auseinandersetzung im Gerichtssaal rangen am 07.12.2016 die Parlamentarier in Westminster um einen Beschlussantrag, der die Regierung dazu bringen sollte, ihre Brexit-Strategie parlamentarischer Überprüfung zu unterwerfen. Die weigert sich seit Monaten, klar zu bekennen, wie sie sich die künftige Beziehung Großbritanniens zur EU vorstellt. Dagegen formiert sich selbst in der Regierungsfraktion Widerstand. Um eine Niederlage bei der Abstimmung zu verhindern, ließ die Regierung den Antrag um ein Bekenntnis zum Brexit-Zeitplan erweitern. Premierministerin Theresa May hatte angekündigt, die Austrittserklärung bis spätestens Ende März nach Brüssel zu senden. Der Antrag wurde schließlich mit großer Mehrheit aus Regierung und Opposition angenommen.

Angst um Verzögerung des Brexit-Prozesses

Beide Seiten reklamierten anschließend einen Sieg für sich. Die Opposition, weil sie das vage Versprechen der Regierung erhalten hatte, deren Brexit-Plan unter die Lupe nehmen zu können. Und die Regierung, weil sich eine überwältigende Mehrheit der Parlamentarier dafür aussprach, den Brexit-Zeitplan einzuhalten. Größte Angst der Regierung war, dass eine Mehrheit – inklusive Abweichler aus der eigenen Fraktion – den Brexit-Prozess blockieren könnten, sollte das oberste Gericht dem Parlament ein Mitspracherecht einräumen.

Internet-Pranger für Labour-Abgeordnete

Trotz weitgehender Einigkeit im Parlament stellte die Konservative Partei nach der Abstimmung die Labour-Abgeordneten, die nicht für Mays Brexit-Zeitplan votiert hatten, an einen Internet-Pranger. Jeder einzelne Name erschien auf dem Twitter-Account des Pressestelle der Konservativen Partei mit dem Zusatz "wird das Ergebnis des Referendums nicht respektieren – Labour hat den Draht zur normalen arbeitenden Bevölkerung verloren".

Richter als "Feinde des Volkes" bezeichnet

Mehrere Brexit-Gegner hatten zuvor über beleidigende und drohende E-Mails und Nachrichten im Netz geklagt. Die Richter am High Court, die in erster Instanz für ein Mitspracherecht des Parlaments bei der Austrittserklärung gestimmt hatten, waren von einer Zeitung als "Feinde des Volkes" bezeichnet worden. Vielleicht deshalb versicherte David Neuberger, der Vorsitzende Richter am Supreme Court, zum Ende der Verhandlung, das Gericht sei nicht dazu berufen, "das Ergebnis des Referendums zu kippen". Es gehe ausschließlich um rechtliche Fragen.

Redaktion beck-aktuell, Christoph Meyer, 9. Dezember 2016 (dpa).