Bundestag beschließt Asylpaket

Die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber soll erleichtert werden. Wie die Bundesregierung am 18.05.2017 mitteilte, hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Verschärft werden sollen zudem die Regeln für sogenannte Gefährder. Diese können nach der geplanten Neuregelung verpflichtet werden, eine "elektronische Fußfessel" zu tragen. Das Gesetz erfasse Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit ausgeht.

Überwachung und Feststellung der Identität

Sind diese sogenannten Gefährder ausreisepflichtig, gelten zukünftig strengere Regeln: Diese Personen können nach dem Gesetzentwurf leichter in Abschiebehaft genommen oder vor ihrer Abschiebung stärker überwacht werden. In manchen Fällen sei eine Abschiebung nicht möglich, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung weiter. Dann könne ein Gefährder verpflichtet werden, eine sogenannte elektronische Fußfessel zu tragen.

Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern

Es sei "nicht zu viel verlangt", dass in Deutschland Schutz suchende Auskunft über ihren Namen und ihre Staatsangehörigkeit geben, so Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Mit der geplanten Gesetzesänderung erhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitere Befugnisse zur Feststellung der Identität von Asylsuchenden. Das gelte, wenn der Antragsteller keine gültigen Ausweispapiere vorlegt. In diesem Fall könne das Bundesamt die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten. Ziel sei es, beispielsweise Hinweise auf die Staatsangehörigkeit zu finden. Ausländerbehörden haben eine solche Befugnis bereits.

Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtung

Die Bundesländer können neu ankommende Asylsuchende künftig verpflichten, für einen bestimmten Zeitraum in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, betonte die Bundesregierung. Bei guter Bleibeperspektive würden sie auf die Kommunen verteilt. Für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive könnten die Bundesländer die Verpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen verlängern. Die Person könne dann direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung zurückgeführt werden.

Anreize für freiwillige Ausreise

Die Bundesregierung will stark auf freiwillige Ausreisen setzen. Menschen, die wissen, dass es keine verpflichtende Rückführung in ihr Heimatland gibt, würden jedoch oft nicht freiwillig ausreisen. Bei einer freiwilligen Rückkehr könnten sie eine Starthilfe erhalten. Die deutschen Behörden würden hier eng mit der Internationalen Organisation für Migration zusammenarbeiten. Vorrang hätten die Angebote für eine freiwillige Rückkehr, betonte de Maizière. Doch für Ausreisepflichtige, die den Angeboten nicht nachkämen, müsse die Abschiebung "ein mögliches und richtiges Mittel sein". In Anbetracht der für dieses Jahr zu erwartenden hohen Zahl an Ablehnungen sei es wichtig, die Ausreisepflicht durchzusetzen.

Weitere Regelungen

Künftig dürfe das BAMF Informationen über mögliche Gefährder an die Sicherheitsbehörden weitergeben, berichtet das Ministerium weiter. Außerdem beinhalte das Maßnahmenpaket räumliche Beschränkungen für Asylbewerber, die falsche Angaben über ihre Identität machen. Zudem soll der Ausreisegewahrsam von vier auf zehn Tage verlängert werden. Jugendämter sollen schneller als bisher für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Asylanträge stellen können. So könne frühzeitig geklärt werden, wie sich ihr Aufenthaltsstatus entwickelt.

Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2017.