Ausländeramt: Abschiebehaft für Amri war nicht möglich

Die Planung einer Abschiebehaft für den späteren Berlin-Attentäter Anis Amri wäre nach Einschätzung eines Sachbearbeiters des Ausländeramts Kleve aus rechtlichen Gründen aussichtslos gewesen. Er habe sowohl die Möglichkeit für eine dreimonatige als auch für eine sechsmonatige Sicherungshaft geprüft, sagte der Inspektor des Kreises Kleve am 10.04.2017 im Amri-Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags. Da Amris zahlreiche Identitäten ungeklärt gewesen seien und mehrere wenig kooperative Länder infrage gekommen seien, wäre vor Gericht eine fristgerechte Abschiebung nicht nachzuweisen gewesen.

Einschätzung nordrhein-westfälischen Innenministers bestätigt

Der Beamte bestätigte damit die Einschätzung von Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD). Der abgelehnte tunesische Asylbewerber Anis Amri hatte am 19.12.2016 einen Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz gesteuert und zwölf Menschen getötet.

Redaktion beck-aktuell, 10. April 2017 (dpa).