Die Planung einer Abschiebehaft für den späteren Berlin-Attentäter Anis Amri wäre nach Einschätzung eines Sachbearbeiters des Ausländeramts Kleve aus rechtlichen Gründen aussichtslos gewesen. Er habe sowohl die Möglichkeit für eine dreimonatige als auch für eine sechsmonatige Sicherungshaft geprüft, sagte der Inspektor des Kreises Kleve am 10.04.2017 im Amri-Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags. Da Amris zahlreiche Identitäten ungeklärt gewesen seien und mehrere wenig kooperative Länder infrage gekommen seien, wäre vor Gericht eine fristgerechte Abschiebung nicht nachzuweisen gewesen.
Redaktion beck-aktuell, 10. April 2017 (dpa).