ArbG Heidelberg: Streit um Kopftuch am Arbeitsplatz an Schlichtungsstelle verwiesen

Im Streit zwischen einer Drogeriemarktkette und einer Kopftuch tragenden Mitarbeiterin hat das Arbeitsgericht Heidelberg das Verfahren an eine Schlichtungsstelle verwiesen. Eine Entscheidung in der Sache traf Richter Daniel Obst am 19.04.2017 nicht. Er schlug beiden Parteien vor, ohne Beteiligung der Öffentlichkeit einen Vergleich zu erarbeiten. Eine Möglichkeit in der Schlichtung, so der Richter, könnte die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses sein. Das Verfahren soll im Mai beginnen (Az.: 10 Ca 241/16).

Klägerin hatte zuvor ohne Kopftuch gearbeitet

Das ArbG sollte klären, ob die Kundenberaterin des Drogeriemarktes Müller ein Kopftuch tragen darf. Das Unternehmen argumentierte, dass Kopfbedeckungen im Kundenkontakt nach der Betriebsordnung nicht erlaubt seien. Die Klägerin hatte bei dem Unternehmen von 2001 bis 2013 ohne Kopftuch gearbeitet und war dann in Elternzeit gegangen. Als die heute 32-Jährige wiederkam, erschien sie mit Kopftuch.

ArbG Heidelberg - 10 Ca 241/16

Redaktion beck-aktuell, 19. April 2017 (dpa).