ArbG Braunschweig: VW durfte Mitglied der Wolfsburger Islamistenzelle kündigen

Volkswagen hat einem Mitglied der Wolfsburger Islamistenzelle zu Recht gekündigt. Wie das Arbeitsgericht Braunschweig am 27.02.2017 urteilte, sei dem Autobauer eine Weiterbeschäftigung des 30-Jährigen nicht zumutbar, das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet.

Gericht stützte sich auf VG-Entscheidung

Dem Mann war nach einer gescheiterten Ausreise Richtung Syrien der Pass entzogen worden. Das Gericht stützte sich auf das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts, das bereits die Klage des Mannes gegen den Passentzug und ein Ausreiseverbot abgewiesen hatte. Demnach hatte sich der Mann einer von der Terrormiliz Islamischer Staat in Wolfsburg geschaffenen Islamistenzelle angeschlossen. Es bestehe die Gefahr, dass er sich dem bewaffneten Dschihad anschließen wolle.

ArbG Braunschweig, Urteil vom 27.02.2017

Redaktion beck-aktuell, 27. Februar 2017 (dpa).