Anhörung: Finanz-TÜV unter Experten umstritten

Die von der Fraktion der Linken vorgeschlagene Einführung eines Finanz-TÜV (BT-Drs. 18/9709), der neue Finanzprodukte vor deren Einführung überprüfen könnte, ist von Banken und Investmentverbänden strikt abgelehnt worden. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 17.05.2017 warnte unter anderen auch der Fondsverband BVI vor einer "Doppelregulierung" und erklärte, die Einführung einer solchen Einrichtung würde in der Fondsbranche "zu inadäquaten Doppelbelastungen und einer Überregulierung führen, ohne einen nennenswerten Mehrwert für Kleinanleger und die Finanzmarktstabilität zu entfalten".

Eckpunkte des Antrags

Durch die Einführung des Finanz-TÜV soll nach dem Willen der Fraktion für alle Finanzprodukte eine europaweite obligatorische Zulassungsprüfung eingeführt werden. Der Finanz-TÜV solle über Zulassung oder Nichtzulassung einer Anlage entscheiden und dabei die Zulassung entlang "gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen". Er solle bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht angesiedelt werden. Nur genehmigte Produkte dürften künftig gehandelt werden. In die Neuregelung sollen auch Produkte des grauen Kapitalmarkts einbezogen werden. Die Fraktion erinnerte an die Versprechen der G20-Länder auf dem Höhepunkt der Finanzkrise von 2008, dass kein Finanzplatz, kein Finanzprodukt und kein Finanzakteur unreguliert bleiben solle. "Doch umgesetzt wurde dies nicht".

Deutsche Kreditwirtschaft und BaFin gegen Finanz-TÜV: Zu viel Bürokratie

Neben dem BVI sprach sich auch die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, gegen die Einführung eines generellen Finanz-TÜV aus. Es bestehe ein dichtes Regulierungsgeflecht. Für Informationstransparenz sei durch eine Vielzahl neuer Bestimmungen gesorgt. Dadurch würden Anleger in die Lage versetzt, auch neue Produkte beurteilen zu können. "Es dürfen, gerade auch angesichts des hohen zusätzlichen Bedarfs an privater Vorsorge in den nächsten Jahren und Jahrzehnten, nicht noch mehr bürokratische und finanzielle Hürden aufgebaut werden", warnte die Kreditwirtschaft. Unterstützung bekamen die Institute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die allein im letzten Jahr 3,2 Millionen Finanzprodukte registrierte. Ein Finanz-TÜV würde nach Ansicht der BaFin einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringen und enorme Kapazitäten binden.

Rechtsanwalt geschädigter Anleger befürwortet Finanz-TÜV

Hingegen befürwortet Rechtsanwalt Peter Mattil, dessen Kanzlei geschädigte Anleger vertritt, den Finanz-TÜV ausdrücklich. "Wenn ein Anlageprodukt einmal im Markt ist, verbreitet es sich so schnell, dass die Aufsichtsbehörde gegen eine Lawine ankämpfen muss", sagte der Anwalt, nach dessen Ansicht sich "Monster am Markt" entwickelt hätten. Er erinnerte an die sogenannten Bonitätsanleihen. Vor dem Einschreiten der Aufsichtsbehörde BaFin seien bereits Anleihen mit einem Volumen von sechs Milliarden Euro abgesetzt worden. Diese Bonitätsanleihen seien nur eine von unzähligen Zertifikate-Arten, "die verboten gehören". Bereits bei Erfindung dieses Segments hätte ein Finanz-TÜV eine Erlaubnis für diejenigen Zertifikate verweigern müssen, "die unbeherrschbar oder willkürlich erscheinen und an Privatanleger verkauft werden". Im Zuge der Finanzkrise hätten 50.000 Deutsche ihre in Lehman-Zertifikaten steckenden Sparguthaben verloren. "Ein Produktverbot wäre zu spät gekommen", so Mattil. Auch die in jüngster Zeit beliebt gewordenen ETF-Produkte (Exchange Traded Fund) hätten "sowohl einer Prüfung hinsichtlich der Verbraucherverträglichkeit als auch der Stabilität des Finanzsystems bedurft". Manche der jetzt intensiv beworbenen ETF-Fonds seien "synthetisch" - das heißt, die angegebenen Wertpapiere seien in diesen Fonds gar nicht enthalten.

Hickel: Produkt-TÜV nicht überflüssig

Rudolf Hickel von der Universität Bremen widersprach der Ansicht der Banken, ein Finanz-TÜV wäre wegen der vielen anderen Regelungen überflüssig. Derzeit sei jedes Finanzmarktinstrument unkontrolliert am Markt handelbar, soweit es nicht explizit verboten sei. Diese Praxis erlaube das Angebot höchst riskanter Anlageprodukte. Hier könne ein Finanz-TÜV durch ein vorgeschaltetes Genehmigungsverfahren der Anlageprodukte Transparenz schaffen. Hickel verwies auf die Differenzkontrakte (Contract for difference), bei denen Anleger hohe Nachschusspflichten drohten. Dagegen sei die BaFin eingeschritten. Neue Finanzprodukte müssten präventiv einer obligatorischen Zulassungsprüfung vergleichbar mit Arzneimitteln unterzogen werden.

Verbraucherzentrale gegen Finanzprodukte mit Nachschusspflichten

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte anlässlich der Anhörung allgemein Finanzprodukte mit Nachschusspflichten. Diese machten für Privatkunden keinen Sinn. Es sollte definiert werden, welche Produktkategorieren für Privatkunden nicht geeignet seien: "Es gibt Produkte, die für ein Lieschen Müller ungeeignet sind", so Lars Gatschke von der Verbraucherzentrale.

Finanzdienstleister: Finanz-TÜV nicht das effizienteste Mittel

Ob ein Finanzprodukt schädlich sei, sei bei den meisten Produkten nicht pauschal und vor allem nicht von Vornherein bestimmbar, sagte Dirk Ulbricht vom Institut für Finanzdienstleistungen. Es hänge davon ab, wer das jeweilige Produkt für welche Zwecke einsetze. Ein Finanz-TÜV sei nicht das effizienteste Mittel, um schädlichen Produkten Herr zu werden. Ulbricht forderte eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, etwa eine bessere Datenlage zu Finanzprodukten und systematische Verkaufstests (Mystery Shopping).

Versicherungswirtschaft verweist auf Garantiezusagen

"Bei uns hat kein Kunde Geld verloren", stellte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) im Rückblick auf die Finanzkrise fest. Die Versicherungen würden den Kunden Garantien bieten, so der GdV, der den Finanz-TÜV ebenso ablehnte wie der Bundesverband Deutscher Vermögensberater, dessen Mitglieder ihren Kunden keine Produkte des grauen Kapitalmarkts und auch keine Derivate vermitteln würden.

Redaktion beck-aktuell, 18. Mai 2017.