16 EU-Staaten haben sich zur Gründung einer Europäischen Staatsanwaltschaft bereiterklärt. Das Amt soll vor allem Verbrechen untersuchen und verfolgen, die gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtet sind. Da es für das Vorhaben keine Einstimmigkeit im Kreis der 28 EU-Mitglieder gab, wurde es jetzt im Wege der sogenannten “verstärkten Zusammenarbeit“ von 16 Staaten beschlossen, teilte der EU-Ministerrat am 03.04.2017 in Brüssel mit.
Nur ein Staatsanwalt mit EU-Amtssitz
Bei den 16 Ländern handelt es sich um Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Zypern. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll aus einem europäischen Staatsanwalt und abgeordneten Staatsanwälten in den Gerichten der Mitgliedstaaten bestehen.
Redaktion beck-aktuell, 4. April 2017 (dpa).
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Albrecht, EU-Staatsanwaltschaft nur mit hohen Rechtsstandards!, DRiZ 2015, 250
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