Buschmann plant besseren Schutz für Polizisten und Rettungskräfte

Mit einer leichten Verschärfung des Strafrechts will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte besser vor Gewalt schützen. "Die Angriffe und die darin zum Ausdruck kommenden Verrohungstendenzen können gravierende Auswirkungen haben", heißt es in einem Referentenentwurf des Ministers.

Neben den individuellen Folgen für das Opfer sei auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gefährdet. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet. Der Justizminister entspricht mit seinem Vorhaben einem Wunsch der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte: "Ich habe nach der Silvesternacht vor eineinhalb Jahren gefordert, dass Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, die in Hinterhalte gelockt und dort angegriffen werden, besser geschützt werden." Für die vorgeschlagene Strafverschärfung sei sie Minister Buschmann daher sehr dankbar. Denn wenn Angriffe auf Polizeibeamte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker generell höher bestraft werden könnten, sei dies auch ein weiteres Stopp-Signal.

Der Entwurf enthält zwei konkrete Ergänzungen im Strafgesetzbuch, wie es aus dem Bundesjustizministerium hieß. So ist eine Anpassung des Paragrafen geplant, der Grundsätze der Strafzumessung festlegt. Künftig soll bei der Zumessung auch zu berücksichtigen sein, ob die "Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen". Durch die Anpassung der Norm solle Rückhalt für die Betroffenen gezeigt werden. Es handele sich um eine "Klarstellung und Bekräftigung der geltenden Rechtslage", hieß es.

Mehr Schutz für haupt- oder ehrenamtlich engagierte Menschen

Zudem sieht der Entwurf auch eine Reform des Paragrafen vor, der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verbietet. Künftig soll auch ein "hinterlistiger Überfall" als besonders schwerer Fall des Widerstands gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und maximal fünf Jahren bestraft werden.

Die Anpassung soll dazu beitragen, dass etwa Polizisten und Gerichtsvollzieherinnen sowie Finanz- und Strafvollzugsbeamte besser geschützt sind. Das gilt auch für Feuerwehrleute, Katastrophenschützerinnen, Rettungskräfte und Notärzte und -ärztinnen. Die Änderungen schließen zudem Ehrenamtliche ein, die sich für das Gemeinwohl einsetzen.

Redaktion beck-aktuell, ew, 28. Juni 2024 (dpa).